Neue Förderung bringt Klarheit für Eigentümer

Die im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeführte Fördersystematik für regenerative Heizsysteme sorgt für finanzielle Sicherheit und lässt Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch. Eigentümer müssen also nicht befürchten, sich bei der Förderung schlechter zu stellen, wenn sie sich für ein bestimmtes Heizsystem entscheiden. So rücken die technischen Kriterien bei der Auswahl des Heizsystems stärker in den Fokus.

Wie entscheidet man, welches Heizsystem passt? Im Idealfall betrachtet man die Voraussetzungen, die die eigene Immobilie bietet und wählt die sinnvollste Lösung. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht das möglich. Jede nachhaltige Heiztechnologie, die die Erfüllung eines 65-prozentigen regenerativen Anteils bei der Wärmeerzeugung einhält, wird grundsätzlich auch gefördert. Das sind gute Nachrichten für Hauseigentümer, die sich wieder unvoreingenommen durch einen Fachhandwerker ihres Vertrauens beraten lassen können, um aus den vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten das richtige klimafreundliche Heizsystem zu finden.

 

Förderung von bis zu 70 Prozent

Zur Wahl stehen eine zinsvergünstigte Kreditförderung und eine Zuschussförderung. Modernisierungswillige können für den Heizungstausch bis zu 70 Prozent Förderung auf die maximalen förderfähigen Investitionskosten von 30.000 € vom Staat erhalten – das sind satte 21.000 €. Um diesen Höchstsatz zu erhalten, gibt es ein System aus verschiedenen Boni, die sich addieren lassen.

So erhält ab 1. Januar 2024 jeder, der ein im BEG genanntes regeneratives Heizsystem einbaut, eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Egal, ob man sich für eine Wärmepumpe, Solarthermieanlage, einen Holzpellets- oder Scheitholzkessel entscheidet. Selbstnutzende Immobilieneigentümer können außerdem noch weitere Boni zusätzlich zur Grundförderung erhalten. Zum Beispiel einen Einkommensbonus von 30 Prozent, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Oder für Wärmepumpen einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn die neue Heizung bis 2028 eingebaut wird und eine fossile Heizanlage ersetzt. Danach nimmt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Einen 5-prozentigen Innovationsbonus erhält man für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequellen nutzen oder das natürliche Kältemittel R290 verwenden. Dieses Mittel nutzt beispielsweise die Paradigma Wärmepumpe WP Aero Mono VA.

 

Auch für Holzpelletskessel gilt der Klima-Geschwindigkeitsbonus, wenn der Heizkessel mit einer Wärmepumpe, einer Photovoltaik- oder solarthermischen Anlage kombiniert wird. Außerdem gibt es einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für besonders emissionsarme Pelletskessel wie zum Beispiel den PELEO BlueTech von Paradigma. Dieser Zuschlag ist unabhängig von dem sonst gültigen maximalen Fördersatz von 70 Prozent – wer also einen modernen Pelletskessel mit Solarthermie kombiniert, kann die höchstmöglichen staatlichen Zuschüsse von insgesamt 23.500 € erhalten.

 

Übrigens: Auch wer die Heizungsanlage noch nicht tauschen muss oder möchte, kann von der vollen BEG-Förderung profitieren – zum Beispiel durch die Nachrüstung einer Solarthermieanlage. Das reduziert die laufenden Kosten und den CO2-Austoß deutlich und wird ebenfalls voll gefördert, ohne dass ein Kesseltausch notwendig ist.

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