Förderung

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

GModG: Alles Wichtige im Überblick

Das GModG ist beschlossene Sache und gilt, sobald es im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das Wichtigste gleich vorweg:

„Gas und Öl sind wieder erlaubt“ wäre irreführend.
Ihre Kunden müssen sich bei fossilen Heizungen auf eine Bio-Treppe, besondere Brennstoffanforderungen, starke Mehrkosten und eine unsichere Verfügbarkeit einstellen.

Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie bleiben die eindeutig bessere Wahl:

Langfristige Kostenstabilität, die weiterhin gute Förderung und Zukunftssicherheit sind starke Argumente für Sie.

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Übersicht: Was darf ab dem 21.07.2026 wieder eingebaut werden?
Das darf ab 21.07.2026 wieder eingebaut werden.

Das sind die wichtigsten Änderungen

1

65-Prozent-Vorgabe entfällt

Neuen Heizungen müssen künftig nicht mehr 65 Prozent erneuerbare Energien nutzten. Gas- und Ölheizungen dürfen neu eingebaut werden.

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Für neue Gas- und Ölheizungen gilt die Bio-Treppe

Perspektivisch muss ein steigender Anteil fossiler Brennstoffe durch klimafreundliche Brennstoffe (z. B. Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff) ersetzt werden, wenn eine Gas- oder Ölheizung nach dem Inkrafttreten des GModG eingebaut wird.

10 % ab 2029
15 % ab 2030
30 % ab 2035
60 % ab 2040
100 % ab 2045
Auch fossile Heizungen, die vor dem GModG eingebaut wurden, werden in Zukunft einen prozentualen Anteil an Bio-Brennstoffen nutzen müssen. Dafür wird ein separates, neues Gesetz eingeführt.
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Solarthermie ist wichtige Erfüllungsoption für die Bio-Treppe

Solarthermie ist 100 Prozent planbar, zuverlässig und damit eindeutig die beste Möglichkeit, Gas- und Ölheizungen ab 2029 gesetzeskonform zu betreiben. Der Einkauf spezieller Bio-Brennstoffe wird teuer – und ob die Verfügbarkeit gewährleistet werden kann, ist unklar.

Das Beste: Sie können als Fachhandwerker die Unternehmererklärung selbst ausstellen. Damit weisen Sie nach, welchen Prozentsatz der Bio-Treppe die Solarthermieanlage erfüllt. Es braucht keinen Energieberater mehr! 30 Prozent schaffen Sie mit unserem AquaSolar+ System problemlos – und auch 60 Prozent sind machbar.

4

Pellets- und Biomasseheizungen bleiben vollwertige Optionen

Sie werden ausdrücklich als klimafreundliche Heizungsoption berücksichtigt.

5

Die verpflichtende Beratung beim Einbau fossiler Heizungen entfällt.

Eine umfassende wirtschaftliche Beratung ist trotzdem empfehlenswert, insbesondere wegen der Bio-Treppe, steigender Kosten und der langfristigen Klimaneutralität ab 2045. Ohne Solarthermie sind fossile Heizungen weiterhin nicht sinnvoll!

6

Keine generellen Betriebsverbote für ältere Heizungen mehr

Eine funktionierende Heizung kann grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden. Es gibt aber weiterhin gute Gründe für ein modernes Heizsystem: Niedrige Betriebskosten, Förderung, Wertsteigerung des Gebäudes, Unabhängigkeit von fossilen Energien und Nachhaltigkeit.

7

50 / 50 Kostenteilung für Vermieter und Mieter ab 2028

Für CO₂-Kosten, Netzentgelte und Mehrkosten für den Bio-Anteil beim Einbau neuer Gas-/Ölheizungen.

Hier sehen Sie die wichtigsten Änderungen im direkten Vergleich zum bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Thema Bisher GEG Jetzt neu im GModG ab 21.07.2026
Vorgabe für neue Heizungen 65-Prozent-EE-Regel für jede neu eingebaute Heizung. Gestrichen: Die 65-Prozent-Vorgabe fällt komplett weg.
Einbau von Öl- und Gasheizungen De facto stark eingeschränkt beziehungsweise an strenge Fristen und Vorgaben gekoppelt. Dauerhaft erlaubt: Öl- und Gasheizungen dürfen neu installiert und unbegrenzt betrieben werden. Neue Anlagen müssen aber die Vorgaben der Bio-Treppe erfüllen. Bestandsanlagen bekommen ein eigenes Gesetz zur Nutzung von Bio-Brennstoffen. Solarthermie ist ebenfalls eine Erfüllungsoption.
Betriebsverbot nach 30 Jahren Generelles Betriebsverbot für Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren Laufzeit. Gestrichen: Die Austauschpflicht nach 30 Jahren entfällt.
Fossil-Verbot ab 2045 Absolutes Verbot für das Heizen mit fossilen Brennstoffen ab dem Jahr 2045. Gestrichen: Ein separates Gesetz für klimaneutrale Heizbrennstoffe soll bis Dezember 2026 vorgelegt werden.
Pflichtberatung Verpflichtende Beratung durch Fachpersonal vor dem Einbau einer fossilen Heizung. Gestrichen: Die Pflicht zur Beratung entfällt und ist künftig freiwillig.
Kostenteilung bei Mietverhältnissen Mieter tragen die CO₂- und Betriebskosten fossiler Heizungen im Regelfall weitgehend allein. Hälftige Teilung: Vermieter und Mieter teilen sich ab 2028 die Kosten zu je 50 Prozent.