Förderung
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
GModG: Alles Wichtige im Überblick
Das GModG ist beschlossene Sache und gilt, sobald es im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das Wichtigste gleich vorweg:
„Gas und Öl sind wieder erlaubt“ wäre irreführend.
Ihre Kunden müssen sich bei fossilen Heizungen auf eine Bio-Treppe,
besondere Brennstoffanforderungen, starke Mehrkosten und eine
unsichere Verfügbarkeit einstellen.
Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie bleiben die
eindeutig bessere Wahl:
Langfristige Kostenstabilität, die weiterhin gute Förderung und Zukunftssicherheit sind starke Argumente für Sie.
Das sind die wichtigsten Änderungen
65-Prozent-Vorgabe entfällt
Neuen Heizungen müssen künftig nicht mehr 65 Prozent erneuerbare Energien nutzten. Gas- und Ölheizungen dürfen neu eingebaut werden.
Für neue Gas- und Ölheizungen gilt die Bio-Treppe
Perspektivisch muss ein steigender Anteil fossiler Brennstoffe durch klimafreundliche Brennstoffe (z. B. Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff) ersetzt werden, wenn eine Gas- oder Ölheizung nach dem Inkrafttreten des GModG eingebaut wird.
Solarthermie ist wichtige Erfüllungsoption für die Bio-Treppe
Solarthermie ist 100 Prozent planbar, zuverlässig und damit eindeutig die beste Möglichkeit, Gas- und Ölheizungen ab 2029 gesetzeskonform zu betreiben. Der Einkauf spezieller Bio-Brennstoffe wird teuer – und ob die Verfügbarkeit gewährleistet werden kann, ist unklar.
Das Beste: Sie können als Fachhandwerker die Unternehmererklärung selbst ausstellen. Damit weisen Sie nach, welchen Prozentsatz der Bio-Treppe die Solarthermieanlage erfüllt. Es braucht keinen Energieberater mehr! 30 Prozent schaffen Sie mit unserem AquaSolar+ System problemlos – und auch 60 Prozent sind machbar.
Pellets- und Biomasseheizungen bleiben vollwertige Optionen
Sie werden ausdrücklich als klimafreundliche Heizungsoption berücksichtigt.
Die verpflichtende Beratung beim Einbau fossiler Heizungen entfällt.
Eine umfassende wirtschaftliche Beratung ist trotzdem empfehlenswert, insbesondere wegen der Bio-Treppe, steigender Kosten und der langfristigen Klimaneutralität ab 2045. Ohne Solarthermie sind fossile Heizungen weiterhin nicht sinnvoll!
Keine generellen Betriebsverbote für ältere Heizungen mehr
Eine funktionierende Heizung kann grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden. Es gibt aber weiterhin gute Gründe für ein modernes Heizsystem: Niedrige Betriebskosten, Förderung, Wertsteigerung des Gebäudes, Unabhängigkeit von fossilen Energien und Nachhaltigkeit.
50 / 50 Kostenteilung für Vermieter und Mieter ab 2028
Für CO₂-Kosten, Netzentgelte und Mehrkosten für den Bio-Anteil beim Einbau neuer Gas-/Ölheizungen.
Hier sehen Sie die wichtigsten Änderungen im direkten Vergleich zum bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
| Thema | Bisher GEG | Jetzt neu im GModG ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Vorgabe für neue Heizungen | 65-Prozent-EE-Regel für jede neu eingebaute Heizung. | Gestrichen: Die 65-Prozent-Vorgabe fällt komplett weg. |
| Einbau von Öl- und Gasheizungen | De facto stark eingeschränkt beziehungsweise an strenge Fristen und Vorgaben gekoppelt. | Dauerhaft erlaubt: Öl- und Gasheizungen dürfen neu installiert und unbegrenzt betrieben werden. Neue Anlagen müssen aber die Vorgaben der Bio-Treppe erfüllen. Bestandsanlagen bekommen ein eigenes Gesetz zur Nutzung von Bio-Brennstoffen. Solarthermie ist ebenfalls eine Erfüllungsoption. |
| Betriebsverbot nach 30 Jahren | Generelles Betriebsverbot für Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren Laufzeit. | Gestrichen: Die Austauschpflicht nach 30 Jahren entfällt. |
| Fossil-Verbot ab 2045 | Absolutes Verbot für das Heizen mit fossilen Brennstoffen ab dem Jahr 2045. | Gestrichen: Ein separates Gesetz für klimaneutrale Heizbrennstoffe soll bis Dezember 2026 vorgelegt werden. |
| Pflichtberatung | Verpflichtende Beratung durch Fachpersonal vor dem Einbau einer fossilen Heizung. | Gestrichen: Die Pflicht zur Beratung entfällt und ist künftig freiwillig. |
| Kostenteilung bei Mietverhältnissen | Mieter tragen die CO₂- und Betriebskosten fossiler Heizungen im Regelfall weitgehend allein. | Hälftige Teilung: Vermieter und Mieter teilen sich ab 2028 die Kosten zu je 50 Prozent. |
