Förderung
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Was ändert sich ab 21. Juli 2026?
Jetzt ist schnelles Handeln gefragt:
Ab 2008 installierte EE-Heizungen (Pellets, Wärmepumpen) erhalten ab dem 01. Januar 2027 für den Austausch gar keine Förderung mehr! Wenn sich bei Ihren Kunden mit solchen EE-Heizungen ein Heizungstausch abzeichnet: Es lohnt sich sehr, noch dieses Jahr tätig zu werden! Wer zögert, kann richtig viel Geld verlieren.
Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026 auf einen Blick
Heizungsförderung Wohngebäude
Grundförderung
30 %
Förderhöchstbetrag
28.000 €
(1. Wohneinheit)
Einkommensbonus
40 % bis 30.000 €
30 % bis 40.000 €
10 % bis 50.000 €
Familienzuschlag
10.000 € Einkommensfreibetrag
auf den Einkommensbonus für Haushalte mit minderjährigem Kind
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
ab Februar 2027 schrittweise sinkend
Entfällt
Effizienzbonus,
Emmisionsminderungszuschlag
Reduzierung der förderfähigen Kosten
Die maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit wird im ersten Schritt von 30.000 € auf 28.000 € gesenkt, danach alle 6 Monate um weitere 750 € reduziert. Für alle anderen Wohneinheiten bleibt alles wie bisher.
Förderfähige Kosten für die 1. Wohneinheit
Absenkung Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird alle sechs Monate um vier Prozent reduziert.
Ab dem 1. August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus komplett.
Für Biomasse gilt weiterhin eine Kombinationspflicht mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe.
Der Einkommensbonus wird gestaffelt und verbessert:
- Einkommen bis 30.000 Euro → Erhöhung von 30 auf 40 Prozent
- Einkommen 30.000 bis 40.000 Euro → keine Veränderung, weiterhin 30 Prozent
- Neu: Einkommen bis 50.000 Euro → Bonus von 10 Prozent
- Neu: Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro (Kinderzuschlag)
Besondere Änderungen für Pelletkessel
- Pelletheizungen bleiben grundsätzlich mit 30 % förderfähig.
- Der Emissionsminderungszuschlag wurde gestrichen (2.500 € für Pelletskessel, die einen Staubwert von weniger 2,5 mg/m³ haben).
- Neue Fördervoraussetzung: Der Staub-Höchstwert für Pellets– und Hackschnitzelkessel beträgt 10 mg/m³, für Scheitholzkessel und wasserführende Kaminöfen beträgt der Wert 15 mg/m³.
- Ab 1.10.2027 wird dieser Grenzwert auf 2.5 mg/m³ reduziert.
- Alle Paradigma Pelletskessel erfüllen die 10 mg/m³ ohne Weiteres, mit Ausnahme des Pelletti Maxi Touch in den Ausführungen 48 und 56 kW. Hier wäre der Pelletti Maxi Touch BWT die optimale Alternative. Zahlreiche Paradigma Pelletskessel (z.B. alle PELEO BlueTech und PELEO OPTIMA BlueTech sowie alle PELEO OPTIMA 22-32) unterbieten schon heute den künftigen Grenzwert von 2,5 mg/m³. Weitere Kessel werden folgen.
Besondere Änderungen für Wärmepumpen
-
- Ab 01.01.2027 wird die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 % auf 15 % reduziert. Gleichzeitig wird ein Wertschöpfungsbonus eingeführt von 15 % für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden.
- Alle Wärmepumpen im Ritter Energie-Portfolio erhalten diesen Wertschöpfungsbonus, so dass die bisherige Grundförderung von 30 % weiterhin problemlos erreicht wird.
Austausch von alten EE-Heizungen
-
- Für den Austausch alter EE-Heizungen (Pellet, Wärmepumpe usw.) die ab 2008 installiert wurden, wird die Förderung ab 01.01.2027 komplett gestrichen. Es lohnt sich also, jetzt noch aktiv zu werden!
- Für den Austausch alter EE-Heizungen (Pellet, Wärmepumpe usw.) die vor 2008 installiert wurden, bleiben auch nach 2027 noch 25% der Gesamtkosten förderfähig.
- Ebenso entfällt die Fördermöglichkeit beim Tausch einer alten EE-Heizung bei bestehendem Anschluss an ein Wärmenetz.
Beispiel: Maximale Förderung für ein Einfamilienhaus
Haushalt ohne Einkommensbonus
| Beispiel | Ab 21.07.2026 |
|---|---|
| Förderfähige Kosten | 28.000 € |
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % |
| Maximaler Fördersatz | 46 % |
| Maximaler Zuschuss | 12.880 € |
Haushalt mit höchstem Einkommensbonus
| Beispiel | Ab 21.07.2026 |
|---|---|
| Förderfähige Kosten | 28.000 € |
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % |
| Einkommensbonus | bis zu 40 % |
| Maximaler Fördersatz | 80 % |
| Maximaler Zuschuss | 22.400 € |
Heizungsförderung für Nichtwohngebäude
Für größere Gebäude steigt der förderfähige Höchstbetrag abhängig von der Fläche.
- bis 150 m² Nettoraumfläche: 28.000 €
- über 150 bis 400 m²: zusätzlich 197 €/m²
- über 400 bis 1.000 m²: zusätzlich 118 €/m²
- über 1.000 m²: zusätzlich 79 €/m²
Ab dem 01.02.2027 sinken diese Beträge ebenfalls halbjährlich:
- bis 150 m²: um 750 €
- bis 400 m²: um 3 €/m²
- bis 1.000 m²: um 2 €/m²
- über 1.000 m²: um 1 €/m²
Weitere Änderungen bei Effizienzmaßnahmen
Auch außerhalb der Heizungsförderung gibt es Anpassungen:
- Der iSFP-Bonus bleibt bei 5 %, wird aber künftig an ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen gekoppelt.
- Bei Sanierungen zum Effizienzhaus werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit EE- oder Nachhaltigkeitsklasse gefördert.
- Die Tilgungszuschüsse für Effizienzhaussanierungen sinken pauschal um 10 Prozentpunkte.
- Der bisherige zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten für die EE-Klasse entfällt.
- Der Förderkredit für die Sanierung von Wohngebäuden steigt auf bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
