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Solarthermie statt „Biotreppe“ – Moritz Ritter fordert einfache und faire Regeln

Dettenhausen, 27. Februar – Als eine gute Nachricht für die ökologische Wärmeversorgung mit Sonnenenergie hat Ritter Energie in Dettenhausen den Referentenentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) begrüßt. „Wir freuen uns, dass die Solarthermie die ausdrückliche Anerkennung als Erfüllungsoption im Entwurf des Wirtschaftsministeriums findet. Im Sinne der Technologieoffenheit ist es folgerichtig, dass die Nutzung einer solarthermischen Anlage dem biogenen Brennstoffanteil bei neuen Gas- und Ölheizungen gleichgestellt wird, denn beide Wege führen ans Ziel der CO2-Reduzierung“, betont Moritz Ritter, Beiratsvorsitzender Ritter Solartechnik und 2. Vorsitzender des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Statt mühsam auf der Biotreppe zu klettern, nutzen wir die Sonne, die uns endlos und gratis mit ökologischer Wärme versorgt“, so Ritter.

Der zur Ressortabstimmung vorgelegte Referentenentwurf sieht im Unterschied zum Eckpunktepapier der Bundesregierung die Möglichkeit vor, den vorgeschriebenen Anteil an Biogas oder Bioöl bei neuen Heizkesseln unter bestimmten technischen Voraussetzungen bis zu 15% durch die Nutzung einer Solarthermieanlage zu ersetzen. Damit erfüllen solche kombinierten Heizanlagen bis 2035 die Voraussetzungen des GModG. Aber auch darüber hinaus ist der Betrieb dieser Anlage, zulässig, wenn der Eigentümer durch eine fachkundige Person nachweist, dass er mit Solarthermie einen höheren Deckungsgrad des Wärmebedarfs erreicht.

Sowohl bei den technischen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Solarthermielösung als auch bei dem Nachweis höherer solarer Deckungsraten sieht Moritz Ritter noch Handlungsbedarf: „Die Nachweise durch den Eigentümer müssen möglichst einfach und fair geregelt werden.“ Die derzeit vorgesehene Aperturfläche der Solarkollektoren als Maßstab bevorzuge weniger effiziente billigere Anlagen im Vergleich zu den modernen Anlagen mit hocheffizienten Vakuumröhrenkollektoren. Letztere benötigen für den gleichen Wärmeertrag eine deutlich kleinere Fläche. Bei gleicher Kollektorfläche werden sie für den Betreiber teurer. Es entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der überwiegend deutschen und europäischen Hersteller, die auf die Hocheffizienz-Technologie setzen. „Hier sollte der Bruttowärmeertrag in Relation zur Gebäudenutzfläche als sachgerechter und fairer Maßstab herangezogen werden“, meint Ritter.

Möchte ein Eigentümer seinen mit Solarthermie kombinierten Heizkessel über 2034 hinaus betreiben, muss er die über 15% hinausgehende solare Abdeckung des Wärmebedarfs seines Gebäudes nachweisen. Ritter plädiert dafür, dass der im Referentenentwurf geforderte Nachweis für den Eigentümer möglichst unkompliziert geregelt wird. Auch hier bietet sich seiner Ansicht nach der Bruttowärmeertrag – auch Gross Thermal Yield (GTY) bezeichnet – als faire und pragmatische Richtgröße an. „Dieser Wert für die Leistung einer Solarthermieanlage ist von den Fachunternehmen der Heizungsbranche einfach zu ermitteln“, unterstreicht Moritz Ritter.

Die neue Regelung zur Solarthermie erleichtere den Einstieg in die schrittweise ökologische Modernisierung alter Heizanlangen, weil der anfängliche Investitionsbedarf für die Eigentümer sinkt. Das könne zu schnellen CO2-Einsparungen im Bestand führen. Hier zeige sich ein weiterer Vorteil der solaren Wärmegewinnung. Moritz Ritter: „Solarthermie passt sich flexibel an bestehende Heizsysteme an und hält den Besitzern alle Optionen für die Zukunft offen. Beispielsweise kann im zweiten Schritt der alte Gas- oder Ölkessel durch eine Wärmepumpe ersetzt werden, die dann ebenfalls effizient mit der Solarthermieanlage zusammenarbeitet. Das spart Strom und verlängert die Lebensdauer der Wärmepumpe.“

Moritz Ritter ist Vorsitzender des Beirats der Ritter Solartechnik und 2. Vorsitzender des Bundesband Solarwirtschaft. (Foto: Ritter Energie)