Alles über die BEG-Fördersätze

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Klimafreundlich heizen und staatliche Förderung nutzen

Wer eine bestehende Heizung modernisiert und auf eine förderfähige Heizlösung umsteigt, kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, einen staatlichen Zuschuss erhalten.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Abhängig von der geplanten Heizung, der bisherigen Heizungsanlage, der Nutzung des Gebäudes und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen sind bis zu 80 % Zuschuss möglich.

Wie setzt sich die Heizungsförderung zusammen?

30 %

Grundförderung

+ bis zu 40 %

Einkommensbonus

+ 16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen. Welche Bausteine Sie nutzen können, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Gebäude ab.

30 % Grundförderung

Beim Umstieg auf eine förderfähige, klimafreundliche Heizungsanlage gibt es immer eine Grundförderung von 30 Prozent für alle selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie für Nichtwohngebäude.

+ bis zu 40 % Einkommensbonus

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Dadurch kann beispielsweise bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro ein Einkommensbonus von 40 Prozent möglich sein.

Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung berechnet. Wenn der Antrag also z. B. 2026 gestellt wird, errechnet sich das zu versteuernde Einkommen aus dem Durchschnitt der Jahre 2023 und 2024.

 

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen:

bis 30.000 Euro
1
40 % Einkommensbonus
30.001 bis 40.000 Euro
2
30 % Einkommensbonus
40.001 bis 50.000 Euro
3
10 % Einkommensbonus
über 50.000 Euro
4
kein Einkommensbonus

+ 16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, wenn sie eine bestimmte alte, noch funktionsfähige Heizung austauschen.

Der Bonus kommt insbesondere beim Austausch folgender Heizungen infrage:

  • Ölheizungen
  • Kohleheizungen
  • Gas-Etagenheizungen
  • Nachtspeicherheizungen
  • mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen
  • mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizungen

Die alte Heizungsanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt für Anträge bis zum 31. Januar 2027 16 %. Danach wird er alle sechs Monate um 4 % reduziert. Ab dem 1. August 2028 entfällt er komplett.

16 %

ab 21.07.2026

12 %

ab 01.02.2027

8 %

ab 01.08.2027

4 %

ab 01.02.2028

-

ab 01.08.2028

Wichtig: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können kombiniert werden. Die Gesamtförderung ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?

Wohngebäude werden nach der Anzahl der Wohneinheiten gefördert, Nichtwohngebäude nach der Nettogrundfläche (NGF).

Wohngebäude

Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit

28.000 €

maximal förderfähige Kosten

Maximal geförderte Investitionskosten bei Wohngebäuden

1
1. Wohneinheit
28.000 € maximal förderfähige Investitionskosten
2–6
2.–6. Wohneinheit
+ 15.000 € je Wohneinheit
7+
Ab der 7. Wohneinheit
+ 8.000 € je Wohneinheit

Maximal geförderte Investitionskosten bei Nichtwohngebäuden

bis 150 m²
Bis 150 m² NGF
28.000 € maximal förderfähige Investitionskosten
151– 400 m²
151 bis 400 m² NGF
+ 197 €/m² zusätzlich
401– 1.000 m²
401 bis 1.000 m² NGF
+ 118 €/m² zusätzlich
ab 1.001 m²
Ab 1.001 m² NGF
+ 79 €/m² zusätzlich

Schrittweise Absenkung ab 01.02.2027

Der Förderhöchstbetrag für Wohngebäude sinkt ab dem 01.02.2027 erstmalig um 750 € und danach jeweils halbjährlich.

Dasselbe gilt für Nichtwohngebäude bis 150 m² NGF. Bei Nichtwohngebäuden bis 400 m² NGF sinkt der Betrag um 3 €/m², bis 1.000 m² NGF um 2 €/m² und bei größer als 1.001 m² NGF um 1 €/m².

Beispiel: Wohngebäude mit 1 Wohneinheit

27.250 €

ab 01.02.2027

26.500 €

ab 01.08.2027

25.750 €

ab 01.02.2028

25.000 €

ab 01.08.2028

22.000 €

Ende 2030

Fördersätze für Einzelmaßnahmen mit Paradigma Produkten

Stand 01.08.2026

KESSELTAUSCH

Wärmepumpe

bis zu

80 %
Inklusive Grundförderung
+ Klimageschwindigkeitsbonus
+ Einkommensbonus

Maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit:
22.400 € | 80 %

Vorteile: 
Effiziente Luft-/Wasserwärmepumpe in Monoblockbauweise

  • Nutzung kostenloser Umweltwärme
  • klimafreundliche und zukunftssichere Heiztechnik
  • ideal mit Photovoltaik oder Solarthermie kombinierbar
  • kein Brennstofflager erforderlich
  • geeignet für Neubauten und viele Bestandsgebäude
  • komfortabler und weitgehend automatischer Betrieb

Biomasse

bis zu

80 %
Inklusive Grundförderung
+ Klimageschwindigkeitsbonus
+ Einkommensbonus

Maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit:
22.400 € | 80 % 

Vorteile:

  • Heizen mit dem erneuerbaren Energieträger Holz
  • auch für Gebäude mit höheren Vorlauftemperaturen geeignet
  • komfortabler und weitgehend automatischer Betrieb bei Pelletheizungen
  • gut mit Solarthermie kombinierbar
  • unabhängig von Öl und Gas
  • geeignet für viele Bestandsgebäude

SOLARE NACHRÜSTUNG

Solarthermie | Vakuumröhrenkollektoren

bis zu

70 %
Inklusive Grundförderung
+ Einkommensbonus

Maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit:
19.600 € | 70 %

Vorteile

  • Keine Mindestkollektorfläche erforderlich
  • Über 50 % Autarkie möglich
  • Nutzung kostenloser Sonnenenergie

Weitere Fördermöglichkeiten

Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung

  • Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten.
  • Förderung ist bei BAFA zu beantragen.
  • Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfachplan können die maximalen Investitionskosten von 30.000 € auf 60.000 € angehoben werden.
  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 €.
  • Der iSFP-Bonus greift bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).

Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung

  • Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten.
  • Förderung ist bei BAFA zu beantragen.
  • Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfachplan können die maximalen Investitionskosten von 30.000 € auf 60.000 € angehoben werden.
  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 €.

Fachplanung

Bei Inanspruchnahme einer Fachplanung und Baubegleitung sind 50 % der hierfür anfallenden Kosten förderfähig. Jährlich maximal 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 2.000 € pro Partei bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Insgesamt sind die Kosten auf maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid gedeckelt.

Steuerliche Absetzung

Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung können unter bestimmten Voraussetzungen über den Steuerbonus § 35c EStG von der Steuer abgesetzt werden. Für die 20 % Steuerermäßigung ist keine Antragstellung im Vorfeld nötig.

Wie erhalten Sie die Förderung?

Schnappen Sie sich die Fördergelder – und erneuern Sie Ihre Heizung Schritt für Schritt:

Schritt 1

Fachunternehmen und Unterlagen

Beauftragen Sie ein Fachunternehmen mit dem Heizungstausch. Dieses erstellt folgende Unterlagen für Sie:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag inkl. voraussichtliches Umsetzungsdatum

Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. So können Sie den Vertrag stornieren, sollte Ihr Förderantrag abgelehnt werden.

Schritt 2

Antrag, Zusage, Start

Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und beantragen Sie die Förderung:

  • Geben Sie Ihre BzA-ID an
  • Laden Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag hoch

Erst nach Erhalt der KfW-Zusage dürfen die Arbeiten beginnen. Ab jetzt haben Sie 36 Monate Zeit, Ihr Vorhaben abzuschließen.

Schritt 3

Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Nach der Inbetriebnahme erstellt Ihr Fachunternehmen die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Jetzt können Sie im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung beantragen:

  • Geben Sie die BnD-ID an
  • Laden Sie die Schlussrechnungen hoch
  • Laden Sie ggf. weitere Bonusnachweise hoch

Wichtig: Beachten Sie die Einreichungsfrist in Ihrer Zuschusszusage!

Das war’s – freuen Sie sich über Ihr Fördergeld!

Ganz schön kompliziert? Hier gibt es alle Informationen zum Paradigma-Fördergeldservice. Profis übernehmen für Sie alles von der Antragstellung bis zum Einreichen aller notwendigen Nachweise.

Außerdem finden Sie hier ein allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung der KfW und der BAFA.

Weitere Informationen sowie das detaillierte Förderprogramm im Überblick:

www.KfW.de

www.bafa.de

Außerdem gut zu wissen

Die Förderung für den Einbau einer neuen, förderfähigen Heizungsanlage wird über die KfW beantragt. Zusätzlich zum Zuschuss kann für bereits geförderte Einzelmaßnahmen ein KfW-Ergänzungskredit über einen Finanzierungspartner, beispielsweise die Hausbank, genutzt werden.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen von einer zusätzlichen Zinsvergünstigung profitieren.

Voraussetzung für den Ergänzungskredit ist, dass bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA für die geplante Einzelmaßnahme vorliegt.

Für die Zuständigkeit gilt:

KfW: Heizungsförderung sowie Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus
BAFA: unter anderem Heizungsoptimierung, Maßnahmen an der Gebäudehülle und weitere energetische Einzelmaßnahmen

Die konkrete Antragstellung richtet sich nach der geplanten Maßnahme und dem jeweils geltenden Förderprogramm.

Informationsmaterial

Förderfolder